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Für Firmen, Schulen und Kindergärten

Anmeldebogen für "Ich nehme ab"
Anmeldebogen für "ICH nehme ab"
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INA2023_1.1 Anmeldeformular und Datensch[...]
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ICH nehme ab
Flyer
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Praxisbroschüre
Sich wohl mit sich selbst und seiner Welt zu fühlen, steigert Genuss und Lebensqualität.
Broschüre zum Herunterladen
Leben im Gleichgewicht 2018 -.pdf
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Antrag auf Kosten-erstattung

Antrag auf Kostenerstattung für

  • präventive Ernährungsberatung nach § 20 Abs. 1 SGB V
  • ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 Abs. 2 SGB V
Ausfüllen und vorab bei Ihrer Krankenkasse einreichen
Bei ernährungstherapeutischer Beratung ist eine ärztliche Verordnung (Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) erforderlich
Antrag auf Kostenerstattung f. Ernährung[...]
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Antrag für Arzt

Ärtzliche Notwendigkeitsbescheinigung für

  • ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 Abs. 2 SGB V
Vom Arzt auszufüllen und mit Kostenvoranschlag vorab bei Ihrer Kasse einreichen
Nur für ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 Abs. 2 SGB V erforderlich
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.pd[...]
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Individuelle Ernährungsberatung: Was Krankenkassen zahlen

Als Präventive Gesundheitsvorsorge werden Kurse für Ernährungsberatung bei vielen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. In der Regel können Versicherte einmal pro Jahr eine Maßnahme pro Themenfeld auswählen.

Diese sind neben Ernährung noch Themenfelder wie Bewegung und Entspannung oder auch Spezialangebote wie Raucherentwöhnung.

Sie sollten sich im Vorfeld  nach den jeweiligen Vorgaben erkundigen, denn die Erstattungsbeträge der Krankenkasse sind freiwillige Leistungen und daher unterschiedlich in der Höhe der Bezuschussung. Sie können auch mittels meines Kostenvoranschlags einen Antrag auf Kostenerstattung direkt bei Ihrer Kasse stellen, wenn Sie beispielsweise einen Ernährungscheck wünschen. Sprechen Sie mich gerne an!

Download siehe oben unter: Antrag auf Kostenerstattung

Individuelle Ernährungstherapie: Was  Krankenkassen zahlen

Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine persönliche Beratung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist:

  • Diabetes
  • Stoffwechselstörungen
  • Osteoporose
  • Allergien
  • Krebserkrankungen

Auch hier wird von Kasse zu Kasse die Kostenüber-nahme bzw. Teilkostenerstattung unterschiedlich gehandhabt.

Diese Beratung muss allerdings vom Arzt verordnet werden. Hierzu reichen Sie die Ärztliche Notwendig-keitsbescheinigung und meinen Kostenvoranschlag vor Beginn der Beratung bei Ihrer Kasse zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung ein.

 

 

Download siehe oben unter: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder sich über Kosten informieren, dann nehmen Sie mit mir unverbindlich Kontakt auf.

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© Heilpraktikerin Frauke Dietz-Wellhausen · Schnieglinger Str. 80 · 90419 Nürnberg · praxis@dietz-wellhausen.de

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