Antrag auf Kostenerstattung für
Ärtzliche Notwendigkeitsbescheinigung für
Als Präventive Gesundheitsvorsorge werden Kurse für Ernährungsberatung bei vielen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. In der Regel können Versicherte einmal pro Jahr eine Maßnahme pro Themenfeld auswählen.
Diese sind neben Ernährung noch Themenfelder wie Bewegung und Entspannung oder auch Spezialangebote wie Raucherentwöhnung.
Sie sollten sich im Vorfeld nach den jeweiligen Vorgaben erkundigen, denn die Erstattungsbeträge der Krankenkasse sind freiwillige Leistungen und daher unterschiedlich in der Höhe der Bezuschussung. Sie können auch mittels meines Kostenvoranschlags einen Antrag auf Kostenerstattung direkt bei Ihrer Kasse stellen, wenn Sie beispielsweise einen Ernährungscheck wünschen. Sprechen Sie mich gerne an!
Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine persönliche Beratung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist:
Auch hier wird von Kasse zu Kasse die Kostenüber-nahme bzw. Teilkostenerstattung unterschiedlich gehandhabt.
Diese Beratung muss allerdings vom Arzt verordnet werden. Hierzu reichen Sie die Ärztliche Notwendig-keitsbescheinigung und meinen Kostenvoranschlag vor Beginn der Beratung bei Ihrer Kasse zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung ein.
Sie möchten einen Termin vereinbaren oder sich über Kosten informieren, dann nehmen Sie mit mir unverbindlich Kontakt auf.
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